Preise

Meine Leistungen rechne ich nach Normzeilen ab (eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen auf der Tastatur). Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Fachgebiet, dem Schwierigkeitsgrad des Textes und dem Terminwunsch.

Gemäß § 11 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG, s. https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html) beträgt das Honorar für eine beglaubigte Übersetzung 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar). Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar).

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der Normzeilen-Anzahl des übersetzten Textes.

Bei der Übersetzung von Präsentationen, Websites, Prospekten mit hohem Formatierungsaufwand etc. erfolgt die Rechnungslegung zu vereinbarenden Pauschalpreisen.

Dagegen gilt für die nachfolgend beispielhaft genannten Dokumente ein Pauschalpreis von 30 Euro:

  • Meldebescheinigungen, Einkommensbescheinigungen, Führerscheine,
  • Bescheinigungen über den Familienstand, Schulabschlusszeugnisse und
  • Personenstandsurkunden über die Geburt, Eheschließung, Namensänderung, Scheidung, den Tod etc.).
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